Das momentane Urteil fällt ambivalent aus: Das Projekt einer EU-Verfassung ist erfolgreich gescheitert. Das heißt: Das Ziel der deutschen Ratspräsidentschaft, eine substantielle Einigung über die Inhalte einer neuen Vertragsreform unter Beibehaltung der Grundzüge des Konvententwurfs herbeizuführen, ist geglückt. Der europäische Verfassungsprozess wurde hingegen auf einen Reformprozess der bestehenden Verträge reduziert.
